Schulordnung der Anna-Siemsen-Schule
Schulordnung
Lernende und Lehrende sowie Mitarbeitende gestalten das Leben in der Schule verantwortungsvoll und begegnen sich mit großem Respekt.
Diese Schulordnung dient dazu, die Rechte der Einzelnen zu schützen und die Pflichten aller zum Wohl der gesamten Schulgemeinschaft aufzuzeigen. Alle am Schulleben Beteiligten begegnen einander unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religionsbekenntnis und anderweitigen Merkmalen mit Respekt und Toleranz, Höflichkeit, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft.
Wir verzichten auf jede Art von Gewalt in Wort, Schrift und Tat und lösen Konflikte friedlich. Wir pflegen eine Kultur der Anerkennung, Mitmenschlichkeit, Wertschätzung, Selbstkritik und Konfliktfähigkeit (s. Leitbild). In dieser Kultur werden das Engagement und die unterschiedlichen Leistungen anderer wahrgenommen und gewürdigt. Wir erkennen an, dass alle Lernenden sowie jede Lehrperson das Recht auf einen ungestörten Unterricht haben.
Ziel der schulischen Arbeit ist es, alle Lernenden darauf vorzubereiten, selbstständig und verantwortungsbewusst berufliche, private und öffentliche Lebenssituationen bewältigen zu können. Dabei hat der handlungsorientierte Unterricht eine zentrale Bedeutung, d. h. die Lernenden gestalten ihre Lern- und Arbeitsprozesse aktiv mit und übernehmen schrittweise Verantwortung für die Prozesse sowie für die erarbeiteten Ergebnisse. Hier pflegen wir eine aktive und wertschätzende Feedbackkultur.
Die Lehrenden sowie Mitarbeitenden der Schule sind Vorbild im Verhalten. Sie sind verpflichtet und autorisiert, für die Einhaltung der Schulordnung zu sorgen und bei Verstößen mit Maßnahmen zu reagieren.
Diese Schulordnung gilt auf dem Schulgelände sowie an außerschulischen Lernorten und für die gesamte Dauer schulischer Veranstaltungen.
Es gelten bei außerschulischen Projekten und Unterrichtseinheiten neben dieser Schulordnung die jeweilige Hausordnung der externen Ausbildungsstätte und die Anordnungen der dort verantwortlichen Personen. Bei schulischen Veranstaltungen im Ausland ist zusätzlich das dort geltende nationale Recht zu beachten.
Allgemeine Bestimmungen
Der Zugang zur Anna-Siemsen-Schule erfolgt in der Regel über den Haupteingang (Im Moore 38). Über Ausnahmen hiervon wird kurzfristig informiert.
Mit dem Betreten und Verlassen des Schulgebäudes/ Pausenhofs beginnt und endet die Aufsichtspflicht der Schule.
Aufenthaltsbereiche der Lernenden außerhalb ihres Unterrichts sind ausschließlich
- Erdgeschoss Eingangshalle
- Bänke (z.T. mit Tischen) im Treppenhaus (Etagen 1 – 4)
- Pausenhof
Der Verzehr von Speisen ist nur an den Pausenaufenthaltsorten gestattet.
Lehrpersonen und Mitarbeitende der Anna-Siemsen-Schule beaufsichtigen die Lernenden auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule. Die Aufsicht orientiert sich an dem Aufsichtskonzept. Den Anweisungen der Aufsichtführenden ist im Rahmen dieser Schulordnung nachzukommen. Auf dem Schulgelände sind die Lernenden nach Aufforderung einer Lehrperson zur Angabe ihrer Personalien verpflichtet, alternativ zum Vorzeigen ihres Schülerausweises.
An der Anna-Siemsen-Schule erwarten wir von allen Personen angemessene Kleidung. Hierbei haben grundsätzlich alle das Recht, frei über die Wahl ihrer Kleidung zu entscheiden. Wichtig bei der Kleiderwahl ist jedoch, dass niemand den anderen damit irritiert. Dies bedeutet u. a., dass auf freizügige Kleidung verzichtet wird.
Das Tragen von Emblemen und Abzeichen mit extremistischen, jugendgefährdenden und/ oder menschenverachtenden Bezügen bzw. Inhalten ist untersagt.
Im fachpraktischen Unterricht ist die Arbeitssicherheit bezüglich des äußeren Erscheinungsbildes einzuhalten und den Weisungen der Lehrenden in Bezug auf z. B. Haare, Schmuck und Fingernägel, ist Folge zu leisten.
Verlassen Lernende während der regulären Unterrichtszeit unerlaubt das Schulgelände, verlieren sie u. U. ihren gesetzlichen Versicherungsschutz.
Im gesamten Schulgebäude gelten die aktuellen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Brandschutzordnung der Anna-Siemsen-Schule. Die Lernende beachten die Alarmzeichen und informieren sich auf den Fluchtplänen, die im Schulgebäude aushängen, über Fluchtwege und Sammelplätze. Die notwendige Unterweisung für das Verhalten bei Notfällen und Alarm erfolgt zu Beginn der Beschulung durch die Lehrpersonen und wird im Klassenbuch dokumentiert.
In Zeiten von Infektionswellen ist der Gesundheitsschutz besonders wichtig. Um diesen zu gewährleisten, müssen alle Schulmitglieder sich selbst, aber auch alle andere schützen. Da die Schulgemeinschaft nur gemeinsam gegen die Ansteckungsgefahr angehen kann, halten sich alle an die allgemeinen Hygieneregeln und den schulischen Hygieneplan.
Der Aushang und die Veröffentlichung von analogen und/ oder digitalen Mitteilungen (z.B. Plakate, Flyer, Handzettel, Werbung, etc.) sind nur nach vorangegangener Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt.
Bei allen schulischen Veranstaltungen gilt das grundsätzliche Verbot, Bild- undTon- oder Videoaufnahmen ohne Einverständnis der aufgenommenen Person zu erstellen und/ oder zu veröffentlichen. Insbesondere die Bestimmungen zum Datenschutz sind zu beachten. Auch die digitale Erfassung und Speicherung von Unterrichtsgeschehnissen und Unterrichtsergebnissen (z.B. Plakate, Tafelbilder) ist nur mit Zustimmung der Lehrkraft erlaubt.
Für von Lernenden mitgebrachten privaten Gegenstände, die nicht zwingend für den Unterricht erforderlich sind (z. B. Geld, Schmuck, Mobiltelefone, Tablet, Laptop), übernimmt die Schule keine Haftung. Für Schäden, die sich aus der Mitnahme ergeben, haften somit die betreffenden Lernenden bzw. deren Bevollmächtigte im rechtlichen Sinne.
Die Lernenden bzw. deren Personensorgeberechtigten sowie die jeweiligen Ausbildungsbetriebe stellen der Anna-Siemsen-Schule alle zur Beschulung notwendigen Daten (Anmeldeformular) zur Verfügung.
Jeder Wohnungs-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzwechsel, Wechsel des Ansprechpartners im Ausbildungsbetrieb oder Änderung der privaten E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer, sind der Klassenlehrkraft unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für Namens- und Personenstandsänderungen. Die Lernenden veranlassen selbstständig die Berichtigung der Daten durch eine Änderungsmeldung an das Sekretariat (erste Etage).
IServ ist unsere schulische Kommunikations-Plattform. Dafür werden personenbezogene Daten und Beiträge benötigt. Wir verfahren bei der Datenspeicherung gem. den Vorgaben der DSGVO. Die IServ-Nutzung ist Voraussetzung für den reibungslosen Unterrichtsverlauf und damit verpflichtend für alle Lernenden.
Das Gebäude und das Inventar sind im Interesse aller pfleglich zu behandeln. Schadensfälle sind einer Lehrperson oder im Sekretariat zu melden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung an Gebäuden und Inventar haften die Verantwortlichen oder die Bevollmächtigten im rechtlichen Sinne.
Der umsichtige Umgang mit Ressourcen ist ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Entwicklung. Damit der anfallende Abfall recycelt werden kann, sind unterschiedliche Abfalleimer (Papier, Plastik, Restmüll) in ausreichender Anzahl auf allen Fluren und in der Eingangshalle aufgestellt. Hier steht zusätzlich noch eine Box für Pfandflaschen bereit.
Schulfremde Personen melden sich, soweit sie nicht über die jeweilige Ansprechperson angemeldet wurden, über das Sekretariat (erste Etage) für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Schule an.
Verhalten im Unterricht
Lernende und Lehrende haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Unterricht ist das pünktliche Erscheinen zu jeder Unterrichtsstunde – sowohl in Präsenz- als auch im Distanzunterricht. Unpünktlichkeit beeinträchtigt den Unterricht und verletzt damit Rechte der Mitlernenden und der Lehrperson.
(Kern-) Unterrichtszeiten (1. – 8. Std.) an der Anna-Siemsen-Schule:
08.00 Uhr bis 09.30 Uhr
09.50 Uhr bis 11.20 Uhr
11.50 Uhr bis 13.20 Uhr
13.40 Uhr bis 15.10 Uhr
Nimmt eine Lehrperson innerhalb von 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde den Unterricht nicht auf, informiert die Klassensprecherin/ der Klassensprecher oder deren Vertreterin/ deren Vertreter das Sekretariat.
Grundsätzlich stehen wir der Nutzung neuer elektronischer Medien offen gegenüber und streben einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Geräten, deren Technik und den Möglichkeiten des Internets an. Während des Unterrichts dürfen digitale Endgeräte, z. B. Smartphones, Smart-Watches oder Tablets, nur zu Bildungs- und Erziehungszwecken genutzt werden und dies auch nur auf ausdrückliche Anordnung der jeweiligen Lehrkraft.
Die Nutzung von schulischer Informationstechnologie regelt die Benutzerordnung in der jeweiligen Fassung.
Pausenregelung
Nach dem Unterricht werden die Klassenräume sauber verlassen und abgeschlossen.
Während der Pausenzeiten werden die Klassenräume gelüftet.
Aufsichtspersonen sind für die Lernenden ab 07.45 Uhr im Eingangsbereich sowie in den Pausen in den Aufsichtsbereichen (u. a. Pausenhof) ansprechbar
In der Pause von 11.20 Uhr bis 11.50 Uhr stehen die Lehrenden für Gespräche i. d. R. nicht zur Verfügung („stille Pause“). Notfälle bitte den Lehrpersonen, die die Pausenaufsicht führen oder im Sekretariat melden.
Schulversäumnisse und Entschuldigungen
Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Jedes Versäumen von Unterricht oder schulischen Veranstaltungen ist schriftlich zu entschuldigen, auch wenn es sich um einzelne Unterrichtsstunden oder Verspätungen handelt.
Im Falle einer Erkrankung melden sich die Lernenden bitte unter Angabe von Namen, Klasse, Klassenlehrkraft und Datum unter: bbs7@anna-siemsen-schule.de. Außerdem ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Nach dem dritten Tag ist bei länger andauernden Erkrankungen eine ärztliche Bescheinigung (auf der Rückseite des Entschuldigungsschreibens aufgeklebt) erforderlich.
Bei Minderjährigen ist die Entschuldigung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Ärztliche Bescheinigungen und Entschuldigungen, die nach dem dritten Schultag der Wiederaufnahme des Schulbesuchs beigebracht werden, werden nicht akzeptiert.
Die Führung des Entschuldigungsnachweises (Formblatt) liegt in der Verantwortung der Lernenden.
Jede schriftliche Entschuldigung ist in Form eines Geschäftsbriefes auf DIN-A4-Papier bei einer Lehrperson der Klasse unter Vorlage des Entschuldigungsnachweises abzugeben. Eine Abgabe im Schulsekretariat ist nicht möglich.
Im Fall einer akuten Erkrankung während der Unterrichtszeit melden sich die Lernenden bei der unterrichtenden Lehrperson ab. In den Pausen sollen die Abmeldungen bei der Klassenlehrkraft oder bei der Lehrperson, die in der nächsten Stunde unterrichtet, erfolgen.
Das Fehlen bei Leistungsnachweisen (z. B. Klassenarbeiten, Präsentationen, Lernzielkontrollen) ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu entschuldigen.
Von der jeweiligen Lehrkraft kann eine Wiederholung oder ein alternativer Leistungsnachweis gefordert werden, sofern ansonsten keine fundierte Leistungsbewertung erfolgen kann. Ein Anrecht darauf vonseiten der Lernenden besteht nicht.
Ordnung und Sicherheit/ Fehlverhalten und Pflichtverletzungen
Wird das Recht auf einen störungsfreien Unterricht für Lernende und Lehrende verletzt, kann der Besuch der „Beratungsklasse“ erforderlich werden (s. Anlage).
Die Ausübung von Gewalt in jeglicher Form ist untersagt und zieht den sofortigen Ausschluss vom Unterricht nach sich.
Störende und gefährliche Gegenstände können von Lehrpersonen eingezogen werden. In der Regel können sie am Ende des Schultages gegen Empfangsbestätigung abgeholt werden.
Fahrräder, Mofas und E-Scooter sind in den Ständern vor der Schule abzustellen.
Im Geltungsbereich der Schulordnung gilt das Nichtraucherschutzgesetz, damit ist das Rauchen, auch von E-Zigaretten, Vapes und Wasserpfeifen, auf dem Schulgelände für alle verboten. Der Konsum von Alkohol/Drogen/Nikotin/bewusstseinserweiternden bzw. –verändernden Substanzen ist auf dem Schulgelände verboten, die Teilnahme am Unterricht ist unter Alkohol-/Drogeneinfluss untersagt.
Die Nichtbeachtung bzw. Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben dieser Schulordnung können gemäß § 61 NSchG (i. d. g. F.) zu Erziehungsmitteln und/ oder Ordnungsmaßnahmen und bei schweren Verstößen zu strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Außerdem werden
- bei minderjährigen Lernenden die Erziehungsberechtigten informiert,
- bei volljährigen Lernenden bis 21 Jahren gemäß § 55 Absatz 4 NSchG (i. d. g. F.) die ehemaligen Erziehungsberechtigten informiert,
- die Verstöße, die nach Erlasslage der Anzeigepflicht der Schule unterliegen, der Polizei gemeldet und
- entsprechend der Verfügung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Meldungen an die Ausbildungsbetriebe erfolgen.
Die aufgeführten Anlagen sind Bestandteil der Schulordnung. Ergibt sich aufgrund der Pflicht zur Einhaltung von Vorschriften gemäß § 43 II NSchG ein Änderungsbedarf, ist die Schulleitung befugt, die Anlagen bis zum Stattfinden der erforderlichen Konferenz nach § 34 II Nr. 2 NSchG vorläufig entsprechend anzupassen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberücksichtigt. Die Anna-Siemsen-Schule verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine für diese Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Schulordnung leichte Sprache PDF
Inkrafttreten und unbefristete Gültigkeit mit Beschlussfassung der Gesamtkonferenz vom 20.12.2023, des Schulvorstandes vom 05.03.2024.