Berufsfachschule berufsqualifizierende Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent (BFS–SAS)

Aufnahmevoraussetzungen für die zweijährige Berufsfachschule BFS–SAS:

In die BFS–SAS kann aufgenommen werden, wer

  • einen (guten) Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besitzt.
  • erfolgreich absolviertes Praktikum in der Kita vorweisen kann
  • gute Deutschkenntnisse mitbringt (sprechen, lesen und schreiben)

Ziel:

  • Berufsabschluss als "staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent"
  • Erwerb des erweiterten Sekundarabschluss I

Aufnahmevoraussetzungen für Quereinsteiger*innen in die Klasse II der zweijährigen Berufsfachschule:

(Es sind wenige Plätze vorhanden)

In die BFS–SAS Klasse II kann aufgenommen werden, wer

  • die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik mit einem guten Notendurchschnitt abgeschlossen hat.
  • eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.
  • nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist
  • nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.

Ziel:

  • Berufsabschluss als "staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/ staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent"
  • Erwerb des erweiterten Sekundarabschluss I