Schulordnung der Anna-Siemsen-Schule

Schulordnung

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Schüler*innen und Lehrkräfte gestalten das Leben in der Schule verantwortungsvoll und begegnen sich mit großem Respekt. Die nachfolgend aufgeführten Regeln sollen bei der Verwirklichung dieses Zieles eine Hilfe sein. Sie sind für alle verbindlich.

  1. Verhalten im Unterricht

Schüler*innen und Lehrkräfte haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht.

  • Voraussetzung für einen erfolgreichen Unterricht ist das pünktliche Erscheinen zu jeder Unterrichtsstunde.
  • Das Verlassen des Klassenraumes während des Unterrichts ist nicht gestattet.
  • Unterrichtsfremde Tätigkeiten stören den Unterricht und sind daher zu unterlassen.
  • Fremde nehmen nur mit Genehmigung der Schulleitung am Unterricht teil.
  • Die Nutzung von mobilen Endgeräten während der Unterrichtszeit ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verboten, die Lehrkraft kann die Nutzung für schulische und unterrichtliche Zwecke erlauben.
  • Wertsachen gehören nicht in die Schule, da kein Versicherungsschutz besteht.
  1. Pausenregelung
  • Nach dem Unterricht werden die Klassenräume sauber verlassen und abgeschlossen.
  • Während der Pause werden die Klassenräume gelüftet.
  • Das Sitzen oder Hocken auf dem Boden in den Fluren, den Treppenstufen und den Fensterbänken ist aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
  • Alle Schüler*innen sind verpflichtet, der jeweiligen Lehrkraft auf Anfrage Name, Klasse und Klassenlehrkraft zu nennen.
  • Das Rauchen ist auf dem Schulgelände nur auf dem gekennzeichneten Bereich des Schulhofes gestattet.
  • Die Toiletten sollen nur während der Pausen aufgesucht werden.
  • In der Pause von 11.20 Uhr bis 11.50 Uhr stehen die Lehrkräfte für Gespräche i. d. R. nicht zur Verfügung. In dringenden Fällen schreiben Schüler*innen ihr Anliegen auf und werfen den Zettel in den Briefkasten vor dem großen Lehrerzimmer.
  • Beim Verlassen des Schulgrundstücks in Pausen und Freistunden besteht kein Versicherungsschutz.
  1. Schulversäumnisse und Entschuldigungen
  • Die Führung des Entschuldigungsnachweises (Formblatt) liegt inderVerantwortung der Schüler*innen!
  • Jede schriftliche Entschuldigung ist in der Form eines Geschäftsbriefes auf weißem DIN-A4-Papier (Formblatt) bei einer Lehrkraft der Klasse unter Vorlage des Entschuldigungsnachweises abzugeben. Eine Abgabe im Schulsekretariat ist nicht möglich.
  • Vollzeitschüler*innen müssen sich innerhalb von 3 Tagen schriftlich entschuldigen.
  • Teilzeitschüler*innen melden sich am Unterrichtstag telefonisch oder per Mail in der Schule unter Angabe der Klasse und der Klassenlehrkraft ab und müssen sich innerhalb einer Woche schriftlich für Fehlzeiten bei der Klassenlehrkraft entschuldigen. Diese ist auch von dem/der Ausbildender*in zu unterschreiben.
  • Schüler*innen unter 18 Jahren müssen die Entschuldigungen von den Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.
  • Bei längerer Erkrankung legen alle Vollzeit- und Teilzeitschüler*innen spätestens am vierten Tag eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung vor.
  • Bei häufigen Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Abteilungsleitung im Auftrag der Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
  • Bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts ist eine Abmeldung bei der nachfolgenden unterrichtenden Lehrkraft erforderlich.
  • Werden einzelne Stunden versäumt, muss auch diese Abwesenheit schriftlich entschuldigt werden.
  • Fehlen bei Leistungsnachweisen (z. B. Klassenarbeiten, Überprüfungen, Lernzielkontrollen) ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu entschuldigen, ansonsten wird der Leistungsnachweis mit „ungenügend“ (Note 6) bewertet.
  1. Unterrichtsbefreiung
  • Wer aus besonderen persönlichen Gründen vom Unterricht für mehr als einen Tag befreit werden möchte, muss mindestens acht Tage vorher einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung (Formular) mit Begründung über die Klassenlehrkraft bei der Schulleiterin einreichen.

Für einen Tag erfolgt die Genehmigung durch die Klassenlehrkraft, für einzelne Stunden durch die Fachlehrerin bzw. Fachlehrer. Die Kopie der Genehmigung gilt als Entschuldigung.

  • Die Unterschrift des Erziehungsberechtigten bzw. des Ausbildenden ist erforderlich.
  1. Unentschuldigte Versäumnisse
  • Bei unentschuldigtem Fehlen erfolgt die Überwachung der Schulpflicht und zieht ggf. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich.
  1. Vertretungsregelung

     Vor und nach dem Unterricht ist jede/r Schüler*in verpflichtet, sich über mögliche Vertretungsregelungen in ISERV zu informieren.

  1. Ordnung und Sicherheit
  • Die Ausübung von Gewalt in jeglicher Form ist untersagt und zieht den sofortigen Ausschluss vom Unterricht nach sich.
  • Alle Einrichtungen und Lernmittel müssen schonend behandelt werden, für mutwillige Beschädigungen haften die Verursachenden.
  • Fahrräder und Mofas sind in den Ständern vor der Schule abzustellen.
  • Klassenräume, Flure, Hof und Toiletten sind sauber zu halten.
  • Fundsachen sollen beim Hausmeister abgegeben werden.
  • Der Fegedienst wird von den Klassen wechselweise durchgeführt.
  • Um die Reinigung der Räume durch das Reinigungspersonal zu gewährleisten sind nach der sechsten und nach der achten Unterrichtsstunde alle Stühle in den Unterrichtsräumen hochzustellen.
  1. Teilnahme an IServ

IServ ist unsere schulische Kommunikations-Plattform. Dafür werden Daten (Name, Vorname, Klasse, Zugangsdaten) und Beiträge gespeichert. Wir verfahren bei der Datenspeicherung gem. den Vorgaben der DSGVO. Die IServ-Nutzung ist Voraussetzung für den reibungslosen Unterrichtsablauf und damit verpflichtend für alle Schüler*innen. Nach Ablauf des Schuljahres werden alle bei IServ erhobenen Daten zeitnah gelöscht.

  1. Urheberrecht

Alle Unterrichtsmaterialien sind ausschließlich zur Nutzung für unterrichtliche Zwecke der Anna-Siemsen-Schule bestimmt.

Urheberrechtlich relevante Werke, die im Unterricht erstellt wurden, z.B. Bilder, Collagen, Skizzen usw., können nach Ende der Beschulung mit allen Nutzungs- und Verwertungsrechten nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren von der Schule genutzt werden.