Inklusion

                           

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Was bedeutet „Inklusion“?

Inklusion bedeutet die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jeder und jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Ziel ist die aktive Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an der Gesellschaft, indem ein barrierefreies Umfeld geschaffen wird. Das schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung ein. 

 

Übergang an die berufsbildende Schule

Der Wechsel aus der Allgemeinbildung an die berufsbildenden Schulen stellt einen bedeutsamen Schritt für Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf dar. 

Falls Sie in Ihrer bisherigen Schullaufbahn bereits einen Nachteilsausgleich erhalten haben, Sie eine Verfügung über die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung besitzen oder eine Förderschule besucht haben, ist es wichtig diese Informationen der Berufsbildenden Schule mitzuteilen, um einen erfolgreichen Übergang zu gewährleisten.

Zur Erfassung dieser relevanten schülerbezogenen Daten wird der Übergabebogen verwendet, der als Grundlage für eine gezielte Beratung dient.

Der Übergabebogen ist im Zuge der Schulanmeldung einzureichen.


 

Informationen für Lehrkräfte an Förderschulen und Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich geistiger Entwicklung